„Niemanden im Dunkeln stehen lassen.“

Antrag der CDU-Fraktion Velen-Ramsdorf

Unbeleuchtete Bushaltestellen und Wartebereiche führen zu einer potenziellen Gefährdung der Verkehrsteilnehmer – insbesondere Schulkinder – und bergen ein erhöhtes Gefahrenpotential.

Im Rahmen des Wahlkampfes haben uns verschiedene Bürgerinnen und Bürger auf diese Problematik hingewiesen. Daraufhin hat sich Marvin Barkanowitz ein eigenes Bild verschafft. Dabei sind diese Fotos entstanden, die eindrucksvoll zeigen, dass es Bereiche gibt, wo die neue CDU-Fraktion entsprechende Handlungsmaßnahmen für eine angemessene Beleuchtung für notwendig erachtet.

Daraus ist dieser Antrag entstanden, der am 9. November 2020 in der Stadtratssitzung behandelt werden soll.

Wie sind Ihre Erfahrungen zu diesem Thema? Was sollen wir mit in die Diskussion nehmen? Schreiben Sie uns auf Facebook oder per E-Mail fraktion@cdu-velen-ramsdorf.de.
Bushaltestelle Volbertskamp/Hemich EschBushaltestelle Volbertskamp/Hemich Esch
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

wir möchten Sie bitten, den folgenden Antrag für die Sitzung des Stadtrates am 9. November 2020 auf die Tagesordnung zu setzen.

Antrag:

Der Rat der Stadt Velen beschließt die Beleuchtungsverhältnisse der Bushaltestellen und Wartebereiche in den Ortsteilen Velen, Ramsdorf und in den Außenbereichen zeitnah durch die Verwaltung prüfen zu lassen.  Entsprechende Handlungsmaßnahmen für eine angemessene Beleuchtung sind gegebenenfalls einzuleiten und umzusetzen. Über die Prüfung und Umsetzung soll der zuständige Ausschuss im 3. Quartal 2021 informiert werden.

Begründung:

Unbeleuchtete Bushaltestellen und Wartebereiche bergen ein erhöhtes Gefahrenpotential. So führen sie nicht nur zu einem subjektiv niedrigeren Sicherheitsgefühl, sondern begünstigen möglicherweise auch Vandalismus. Als ein Beispiel dient hierfür die Bushaltestelle an der Thesingbachhalle, welche bereits mehrfach von eingeschlagenen Scheiben betroffen war. Ein anderes Beispiel für unbeleuchtete und schlecht einsehbare Bushaltestellen ist die Bushaltestelle am Kreisverkehr Volbertskamp / Hemich Esch. Im Außenbereich nennen wir beispielsweise die Haltestellen Sievers und Lünsberg.

Vor allem aber führt eine mangelnde Beleuchtung zu einer potenziellen Gefährdung der Verkehrsteilnehmer. Die Nutzerklientel des ÖPNV ist vielschichtig – dennoch sind an dieser Stelle besonders Schulkinder zu nennen. Sie sind in vielen Fällen auf den Bus angewiesen, weniger verkehrserfahren und besonders frühmorgens auf dem Weg zur Schule (in oft größerer Zahl) an den Haltestellen anzutreffen. Nicht selten herrscht dabei ein reges Treiben. Bedingt durch die Dunkelheit an sich und das Tragen von dunkler oder „unauffälliger“ Kleidung können sie leicht von anderen Verkehrsteilnehmern übersehen werden.

Die Orientierung zur angemessenen Beleuchtung von Bushaltestellen sollte in Anlehnung an DIN EN 13201 erfolgen. Die Nichtbeachtung der Norm stellt im Zweifelsfall sogar eine Verletzung der Sorgfaltspflicht dar, welche im Schadenfalls zu Schadensersatzansprüchen führen kann.

Wir sind uns bewusst, dass Erd- und Kabelverlegungsarbeiten zu hohen Kosten führen können. Daher begrüßen wir im Falle von bestehendem Handlungsbedarf insbesondere die Prüfung der Anbringung von energiesparenden, umweltschonenden und kosteneffizienten Solarleuchten (entsprechend DIN EN 13201). Diese können in der Regel einfach und unkompliziert montiert werden.

Weiterhin wünschen wir uns die Ansprache von möglichen Kooperationspartnern. So hat im Falle der Gemeinde Heiden eine Privatunternehmen die Anbringung von Solarleuchten unseres Wissens nach gesponsert. Vielleicht wäre auch RWE / Innogy für die Stadt Velen ein passender Kooperationspartner, welcher ja bereits in der Vergangenheit bei der Ausleuchtung des Schwarzen Kotts unterstützt hat.

Wir sehen hier zeitnahen Prüfungs- und Handlungsbedarf. Eine verbesserte Ausleuchtung der Bushaltestellen (gerade für die Herbst- und Wintermonate) steigert das Sicherheitsgefühl, hemmt Vandalismus, erhöht die Attraktivität des ÖPNV und trägt zur allgemeinen Verkehrssicherheit aller Beteiligten bei.

Haushaltsmäßige Beurteilung:

Die zu ermittelnden Kosten sind im Rahmen des Haushaltes 2021 bereitzustellen. Sollten sich im Produkt 541102 „Straßenbeleuchtung“ des Haushaltes 2020 noch freie Mittel befinden, könnten diese schon in diesem Jahr dafür (zumindest teilweise) verwandt werden. Ebenfalls eine Alternative könnte es sein, mit ein oder zwei Bushaltestellen eine Pilotphase zu starten.

Bushaltestelle Thesingbachhalle
Bushaltestelle Thesingbachhalle

Bushaltestelle Schloss
Bushaltestelle Schloss

Zum Vergleich:
Bushatelstelle Ramsdorf Möbelmarkt
Bushatelstelle Ramsdorf Möbelmarkt